Bitte beachten Sie, dass bei Ticketkäufen ein Widerruf ausgeschlossen ist.
Nach § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ein Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.